Die Hausapotheke Ihres Vertrauens in Regensburg

Professionelle Beratung und Medikamentenverkauf in Regensburg

  • Tresen im Laden

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Gesundheit ist häufig keine Glückssache. Vieles hängt von der genetischen Disposition und auch von der Lebensweise ab. Ob jemand sich gesund und wohl fühlt, liegt daher zum großen Teil in der eigenen Verantwortung. Als Experten der Pharmazie sind wir Ihre Partner bei vielen Problemen, die Ihre Gesundheit betreffen.





Unser Leistungsspektrum ist umfassend und basiert auf den neuesten Erkenntnissen der modernen Medizin. Unsere qualifizierten Mitarbeiter setzen sich engagiert für die Anliegen der Patienten ein.


Lernen Sie unsere Apotheke online kennen. Vor allem aber freuen wir uns über einen persönlichen Besuch.

Unser Service für den Medikamentenverkauf

Wenn Sie Ihre Medikamente in unserer Apotheke kaufen, gibt es einige Tipps und Tricks, die Sie beachten können. Die wichtigsten haben wir hier für Sie aufgeführt.

  • Rot, blau, gelb oder grün: Das bedeuten die Farben Ihrer Rezepte

    Die Farbkennzeichnungen der vom Arzt ausgestellten Rezepte und Verordnungen signalisieren in erster Linie die Abrechnungsart und Gültigkeitsdauer.

    Rot: Die Verordnungen auf dem roten Kassenrezept werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gültigkeit: 4 Wochen (Beispiel: 02.02.-01.03.2020)

    Blau: Das blaue Privatrezept bekommen in der Regel nur Privatversicherte. Gesetzlich Versicherte erhalten ein solches Rezept, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört und und sie die Kosten selbst übernehmen müssen. Gültigkeit: 3 Monate (Beispiel: 02.02.-01.05.2020)

    Gelb: Aufgrund der strengen Auflagen müssen Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel auf einem gelben Rezept ausgestellt werden. Gültigkeit: 7 Tage (Beispiel: 02.02.-09.02.2020)

    Grün: Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Arztes für ein rezeptfreies Medikament als Erinnerung für den Patienten. Gültigkeit: Unbegrenzt.

    Grundsätzlich gilt: Pro Rezept dürfen nur drei Arzneimittel verordnet werden (Ausnahme: das "Grüne Rezept").

    (Quelle: dgk)


  • Apothekenpflichtig und verschreibungspflichtig: der Unterschied

    Apothekenpflichtige Arzneimittel erhalten Sie zwar ohne Rezept und Mitwirken des Arztes, aber trotzdem nur in der Apotheke. Der Grund: Hier ist eine Beratung des pharmazeutischen Personals erforderlich, um den richtigen Umgang mit den Medikamenten zu gewährleisten.

    Verschreibungspflichtige Arzneimittel hingegen bedürfen aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen einer Verordnung durch den Arzt.

    Über die Verschreibungspflicht entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit. Neue Arzneimittel unterliegen dabei einer automatischen Verschreibungspflicht, die nach fünf Jahren endet und dann verlängert werden kann.

    (Quelle: medizininfo.de)


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